Auf dem Tisch sieht man die Chilivielfalt, die wir im Sommer 2015 in unserem Gemeinschaftsgarten Querbeet gezüchtet haben.
Seit einiger Zeit melden Agrarkonzerne in der EU erfolgreich Patente auf Nutzpflanzen, wie Tomaten und Brokkoli an, die durch konventionelle Züchtung erzeugt wurden. Konventionelle Züchtung bezeichnet die Beschränkung bei der Zucht auf Selektion und Kreuzung und den Verzicht auf gentechnischer Eingriffe. Ein aktuelles Beispiele ist der Versuch des Bierbrauers Carlsberg Patente für Gerstensorten anzumelden. Bisher hat das Europäische Patentamt das EU Patentrecht so interpretiert, dass auch durch konventionelle Züchtung („im Wesentlichen biologische Verfahren“) erzeugte Nutzpflanzen, patentiert werden dürfen. Die Europäische Kommission hat jetzt öffentlich Stellung bezogen und vertritt die Auffassung, dass Organismen, die durch im wesentlichen biologische Verfahren erzeugt wurden, nicht patentiert werden dürfen.
Dazu heißt es in der Stellungnahme der EU-Kommission: „Die Kommission ist der Ansicht, dass der EU-Gesetzgeber beim Erlass der Richtlinie 98/44/EG die Absicht hatte, Erzeugnisse (Pflanzen/Tiere und Teile von Pflanzen/Tieren) von der Patentierbarkeit auszuschließen, die durch im Wesentlichen biologische Verfahren gewonnen werden.“
Patentiert werden dürfen dagegen Pflanzensorten und Tierrassen, die durch gentechnische Verfahren erzeugt wurden.
Da das Europäische Patentamt nicht direkt der Weisung der EU Kommission unterliegt, sind die Mitgliedsstaaten, welche in Schlüsselgremein der Behörde sitzen, dafür verantwortlich die Einhaltung des EU Patentrechtes umzusetzen. Dies steht bis jetzt noch aus.
Ein weitere kritischer Aspekt der Patentierung ist die Frage, wie sogenannte naturidentische gentechnisch veränderte Organismen (nGVO) behandelt werden sollen. Die neuen gentechnischen Verfahren, die als Genome Editing bezeichnet werden, ermöglichen es gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu erzeugen, die sich nicht von durch natürliche Evolution oder konventionelle Züchtung entstandenen Nutzpflanzen und Nutztieren unterscheiden. Für diesen Fall steht eine Stellungnahme der EU Kommission noch aus.
Patentierung ist eine extreme Form des Eigentumsrechtes, die Andere von der Nutzung ausschließt. Fundamentale Grundlagen unseres Lebens, wie Pflanzen und Tiere, die wir als Lebensmittel brauchen, sollten von der Patentierung ausgeschlossen werden.
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