Auf dem Tisch sieht man die Chilivielfalt, die wir im Sommer 2015 in unserem Gemeinschaftsgarten Querbeet gezüchtet haben.
Seit einiger Zeit melden Agrarkonzerne in der EU erfolgreich Patente auf Nutzpflanzen, wie Tomaten und Brokkoli an, die durch konventionelle Züchtung erzeugt wurden. Konventionelle Züchtung bezeichnet die Beschränkung bei der Zucht auf Selektion und Kreuzung und den Verzicht auf gentechnischer Eingriffe. Ein aktuelles Beispiele ist der Versuch des Bierbrauers Carlsberg Patente für Gerstensorten anzumelden. Bisher hat das Europäische Patentamt das EU Patentrecht so interpretiert, dass auch durch konventionelle Züchtung („im Wesentlichen biologische Verfahren“) erzeugte Nutzpflanzen, patentiert werden dürfen. Die Europäische Kommission hat jetzt öffentlich Stellung bezogen und vertritt die Auffassung, dass Organismen, die durch im wesentlichen biologische Verfahren erzeugt wurden, nicht patentiert werden dürfen. Weiterlesen „EU-Recht untersagt Patentierung konventionell gezüchteter Pflanzen und Tiere“
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